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LOCKDOWN VERORDNUNG : GENAU HINGESCHAUT

Also  ich  habe  mir   die  Mühe  gemacht  die  Verordnung  und  die   dazu  bereitgestellten Antworten   anzuschauen ( www.sozialministerium.at )  Fürs   LAUFEN   gilt:  Du  kannst  überall und  immer  (  0  bis  24 )  laufen gehen  und  der  Weg  zur   Laufstecke  und  zurück  gehört dazu  ( Auch  Bus, Bahn) Gilt  auch  für  Spaziergänge, Wanderungen  (  da  gilt  Mindestabstnd  1 Meterregel und  6  Personen  als  Gruppe  )DAS GILT  FÜR  DEN INDIVIDUALSPORT !  Für  den  Spitzensport  gelten  andere   Regeln (  darfst   trainieren  und auch Sportstätten  betreten)SPITZENSPORT  ist definiert:  ALLE DIE   FÜR  NATIONALE  UDN  INTERNATIONALE   BEWERBE  TRAINIEREN  (  hängt  also  nicht    von der Leistung ab  sondern du  mußt  zb   beim ÖLV  gemeldet  sein  und wenn du als  75jähriger  für   die Senioren  Berglauf  WM  gemeldet  bist,  kannst  dein Trainig  ganz  normal abhalten)