LOCKDOWN VERORDNUNG : GENAU HINGESCHAUT
Also ich habe mir die Mühe gemacht die Verordnung und die dazu bereitgestellten Antworten anzuschauen ( www.sozialministerium.at ) Fürs LAUFEN gilt: Du kannst überall und immer ( 0 bis 24 ) laufen gehen und der Weg zur Laufstecke und zurück gehört dazu ( Auch Bus, Bahn) Gilt auch für Spaziergänge, Wanderungen ( da gilt Mindestabstnd 1 Meterregel und 6 Personen als Gruppe )DAS GILT FÜR DEN INDIVIDUALSPORT ! Für den Spitzensport gelten andere Regeln ( darfst trainieren und auch Sportstätten betreten)SPITZENSPORT ist definiert: ALLE DIE FÜR NATIONALE UDN INTERNATIONALE BEWERBE TRAINIEREN ( hängt also nicht von der Leistung ab sondern du mußt zb beim ÖLV gemeldet sein und wenn du als 75jähriger für die Senioren Berglauf WM gemeldet bist, kannst dein Trainig ganz normal abhalten)